Startbonus & Empfehlungsprämie
Ihr nächster Karriereschritt – mit persönlicher Begleitung und finanziellen Vorteilen
Als Bewerber/in profitieren Sie bei uns nicht nur von individueller Beratung, ehrlichem Feedback und enger Betreuung auf Augenhöhe – sondern auch finanziell.
Denn bei uns gibt es mehr als nur einen neuen Job: Wir belohnen Ihren Karriereschritt – und Ihre Empfehlung.
Startbonus:
Nach erfolgreicher Vermittlung erhalten Sie 10 % Ihres ersten Bruttomonatsgehalts – mindestens jedoch 500 € – als einmalige Sonderzahlung.
Empfehlungsprämie:
Sie kennen jemanden, der ebenfalls den nächsten Schritt machen möchte?
Wenn wir Ihre Empfehlung erfolgreich vermitteln, erhalten Sie 500 € als Dankeschön.
Auszahlungsbedingungen für Startbonus und Empfehlungsprämie:
Startbonus
Wenn wir Sie erfolgreich in Ihren neuen Job vermitteln, erhalten Sie nach drei Monaten im neuen Arbeitsverhältnis eine einmalige Sonderzahlung.
Die Höhe beträgt 10 % des vereinbarten Bruttomonatsgehalts im ersten Beschäftigungsmonat bei Ihrem neuen Arbeitgeber, mindestens jedoch 500 €.
Voraussetzungen für die Auszahlung:
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Zum Zeitpunkt der Auszahlung liegt uns eine Bestätigung des Arbeitgebers vor, dass Sie seit mindestens drei Monaten ununterbrochen und ungekündigt im Beschäftigungsverhältnis stehen.
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Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung eines kurzen Antragsformulars durch Sie.
Empfehlungsprämie:
Wenn Sie uns eine Person empfehlen, die wir erfolgreich vermitteln, bedanken wir uns mit einer einmaligen Sonderzahlung in Höhe von 500 €.
Voraussetzungen für die Auszahlung:
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Die Person hatte zum Zeitpunkt Ihrer Empfehlung noch keinen direkten Kontakt mit uns.
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Die empfohlene Person wurde durch uns erfolgreich vermittelt.
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Zum Zeitpunkt der Auszahlung liegt uns eine Bestätigung des Arbeitgebers vor, dass die empfohlene Person seit mindestens drei Monaten ununterbrochen und ungekündigt im Beschäftigungsverhältnis steht.
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Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung eines kurzen Antragsformulars durch Sie.
Teilnahmebedingungen für Bonuszahlungen (Startbonus & Empfehlungsprämie)
Freiwilligkeit
Bei allen Bonuszahlungen handelt es sich um freiwillige Sonderleistungen. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht. Wir behalten uns vor, die Bedingungen jederzeit anzupassen oder die Zahlungen ganz oder teilweise einzustellen.
Voraussetzungen für die Auszahlung
Die Voraussetzungen für die Auszahlung sind auf dieser Seite im Abschnitt „Auszahlungsbedingungen“ beschrieben und müssen vollständig erfüllt sein. Insbesondere ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über ein ununterbrochenes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Monaten erforderlich.
Form der Antragstellung
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich nach Einreichung eines vollständig und korrekt ausgefüllten Antragsformulars durch die begünstigte Person.
Steuerliche Behandlung
Die Auszahlungen erfolgen in brutto. Eine steuerliche Beratung findet durch uns nicht statt. Die steuerliche Behandlung liegt in der Verantwortung des Empfängers/der Empfängerin.
Empfehlungen Dritter
Bei Empfehlungen bestätigt die empfehlende Person, dass sie die Weitergabe personenbezogener Daten mit der empfohlenen Person abgestimmt hat (DSGVO-konform).
Missbrauchsvorbehalt
Wir behalten uns vor, die Auszahlung zu verweigern, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Authentizität der Angaben bestehen oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
